Knut
Vaage (Norwegen), Jürg Henneberger (Schweiz), Christopher
Redgate & Gwyn Pritchard (Grossbritannien)
Workshop
und Aufführungen wurden vom Uroboros-Ensemble bestritten
unter der Leitung von Gwyn Pritchard. Eine
Folgeaufführung der preisgekrönten Stücke ist für Anfang 2006
in London vorgesehen (Ort und Datum werden noch bekanntgegeben).
Die
Jury und die Organisatoren des Wettbewerbs möchten allen
KomponistInnen für die eingereichten Stücke danken.
Die
Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb waren wie folgt:
1)
Es besteht keine Altersbeschränkung. TeilnehmerInnen sollten
jedoch innerhalb der letzten fünf Jahre nicht mehr als zehn
voll-professionelle Aufführungen ihrer Werke vorzuweisen haben.
Des weiteren sind verlegte Werke vom Wettbewerb ausgeschlossen
(ausser es handelt sich um einen kleinen, unabhängigen Verlag).
2)
Die eingereichten Stücke dürfen nicht mehr als ein Mal
professionell aufgeführt worden sein.
3)
TeilnehmerInnen können Werke für zwei bis sieben Ausführende
einreichen, auch solche, die einen Dirigenten/eine Dirigentin
benötigen. Zur Verfügung stehen folgende Instrumente : Flöte
(auch Altflöte/Pikkolo), Oboe (auch Englischhorn), Klarinette
(auch Bassklarinette), Violine, Bratsche, Violoncello, Klavier.
Jedes Instrument ist nur jeweils einfach besetzt.
4)
Die Dauer sollte 15 Minuten nicht überschreiten.
5)
KomponistInnen
können beliebig viele Stücke einreichen, jedes allerdings mit
eigenem Einreichungsformular und gesonderter Gebühr – siehe
unten.
6)
TeilnehmerInnen können eine Aufnahme des eingereichten Stückes
mit vorlegen.
7)
Die Entscheidung der Jury ist
unanfechtbar und kann nicht rückgängig gemacht werden. Die
Jury behält sich das Recht vor, weniger als vier Einsendungen für
die Endrunde auszuwählen, oder gegebenenfalls keinen der Preise
zu vergeben, wenn nach ihrer Einschätzung keines der
eingereichten Werke dem angelegten Massstab genügt.
8)
Alle Einsendungen müssen spätestens am 1. Mai 2005 vorliegen.
9)
Der Name der Komponistin/des Komponisten darf nicht in der
Partitur erscheinen. Stattdessen soll ein Pseudonym gewählt
werden, das auch auf dem Anmeldeformular anzugeben ist. (Der
Jury werden die Formulare erst vorgelegt, wenn die vier Stücke,
die in die engere Auswahl kommen, bereits feststehen.) Ausserdem
sollen die Spieldauer und das Jahr der Komposition in der
Partitur vermerkt werden. KomponistInnen sind zwar aufgefordert,
ihren musikalischen Werdegang und Erfahrungshorizont zu
schildern, diese Informationen dürfen jedoch weder den Namen
noch das Geschlecht der Komponistin/des Komponisten beinhalten.
10)
Alle Stücke müssen
zusammen mit einer Einschreibegebühr von 30 Euros (bzw. 22
Pfund Sterling / 50 US Dollars) eingereicht werden.
KomponistInnen, die mehr als eine Komposition vorlegen, müssen
für jedes der Stücke den vollen Betrag zahlen, wobei jedoch
die Einzelgebühren auf demselben Scheck bzw. in einer einzigen
Überweisung zusammengefasst werden können.
ZAHLUNGSMODUS:
Die Bezahlung kann per Scheck oder Bankauftrag erfolgen –
Zahlungsempfänger: ‘Uroboros Ensemble’ – oder überwiesen
werden wie folgt:
bei
Überweisung in Euro
auf das folgende Konto: NATWEST
BANK, Swift (BIC) Code: NWBK GB 2L,
Kontoinhaber: Uroboros Ensemble (Reggello Festival), Kontonummer:
550 00 64774511,
IBAN: GB94 NWBK 6072 0364 7745 11
bei
Überweisung in Pfund Sterling oder US Dollars
auf das
folgende Konto: NATWEST BANK, Swift
(BIC) Code: NWBK GB 2L,
BLZ (‘Branch
sort code’): 60-08-24,
Kontoinhaber: Uroboros Ensemble, Kontonummer:
59343133,
IBAN: GB26 NWBK 600824 59343133
Eine
Fotokopie des Überweisungsformulars muss der Partitur
beiliegen.
Partituren
sind an die folgende Adresse zu schicken:
The
Reggello International Festival of Music
40 Woolstone Road
London SE23 2SG
Grossbritannien
Partituren
werden nicht zurückgeschickt, ausser wenn das Rückporto durch
eine ausreichend erhöhte Einschreibegebühr gedeckt ist.